Das Jahr 2024 bringt wichtige Änderungen beim Bürgergeld mit sich. Die Regelsätze werden angepasst und neue Regelungen treten in Kraft. In diesem Artikel erklären wir Ihnen alle wichtigen Details und was diese Änderungen für Sie bedeuten.
Die neuen Regelsätze für 2024
Zum 1. Januar 2024 sind die Bürgergeld-Regelsätze gestiegen. Diese Anpassung erfolgt jährlich und orientiert sich an der Entwicklung der Löhne und Preise.
Regelsätze im Überblick:
- Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro (vorher: 502 Euro)
- Volljährige Partner: 506 Euro (vorher: 451 Euro)
- Jugendliche 14-17 Jahre: 471 Euro (vorher: 420 Euro)
- Kinder 6-13 Jahre: 390 Euro (vorher: 348 Euro)
- Kinder 0-5 Jahre: 357 Euro (vorher: 318 Euro)
Wichtige Neuerungen beim Bürgergeld
1. Erweiterte Karenzzeit
Die Karenzzeit wurde auf 24 Monate verlängert. Das bedeutet, dass Ihr Vermögen und Ihre Wohnung in den ersten zwei Jahren des Bürgergeld-Bezugs grundsätzlich nicht angetastet werden.
2. Höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten
Der Grundfreibetrag beim Hinzuverdienst wurde auf 520 Euro erhöht. Zusätzlich können Sie weitere 20% Ihres Bruttoeinkommens zwischen 520 und 1.000 Euro behalten.
3. Vereinfachte Antragsstellung
Der Antragsprozess wurde digitalisiert und vereinfacht. Viele Unterlagen können nun online eingereicht werden, was den Prozess beschleunigt.
Was Sie jetzt tun sollten
Für Erstantragsteller:
Wenn Sie erstmals Bürgergeld beantragen möchten, sollten Sie sich zunächst über Ihre Ansprüche informieren. Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen und lassen Sie sich professionell beraten.
Für bestehende Bezieher:
Als bereits bestehender Bürgergeld-Bezieher werden die neuen Regelsätze automatisch angepasst. Prüfen Sie jedoch, ob sich durch die Neuerungen weitere Möglichkeiten für Sie ergeben.
Häufige Fragen zu den Änderungen
Werden die neuen Regelsätze automatisch angepasst?
Ja, wenn Sie bereits Bürgergeld beziehen, werden die neuen Regelsätze automatisch von Ihrem Jobcenter angepasst. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Kann ich rückwirkend mehr Geld erhalten?
Die neuen Regelsätze gelten ab dem 1. Januar 2024. Eine rückwirkende Zahlung für vorherige Monate ist nicht möglich.
Was ändert sich bei den Sanktionen?
Die Sanktionsregelungen wurden ebenfalls angepasst. Bei Pflichtverletzungen erfolgen nun mildere Sanktionen, insbesondere bei Jugendlichen unter 25 Jahren.
Unser Beratungsservice
Die Änderungen beim Bürgergeld können komplex sein. Unser erfahrenes Team bei FamilUnwit hilft Ihnen dabei, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und Ihre Ansprüche vollständig geltend zu machen.
Wir unterstützen Sie bei:
- Der Erstbeantragung von Bürgergeld
- Der Überprüfung bestehender Bescheide
- Widersprüchen gegen falsche Entscheidungen
- Der Optimierung Ihrer Leistungen
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Lassen Sie sich kostenlos von unseren Experten beraten und stellen Sie sicher, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen erhalten.
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