Die Berechnung des Arbeitslosengeldes kann komplex erscheinen, aber mit der richtigen Anleitung verstehen Sie schnell, wie viel Ihnen zusteht. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie die Berechnung funktioniert und worauf Sie achten müssen.

Grundlagen der Arbeitslosengeld-Berechnung

Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt grundsätzlich 60% des pauschalierten Nettoentgelts. Für Arbeitslose mit mindestens einem Kind erhöht sich der Satz auf 67%.

Wichtige Begriffe:

  • Pauschaliertes Nettoentgelt: Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate
  • Bemessungsentgelt: Grundlage für die Berechnung (Bruttoeinkommen)
  • Bemessungsrahmen: Zeitraum für die Einkommensermittlung
  • Leistungsentgelt: Das daraus resultierende tägliche Arbeitslosengeld

Schritt 1: Bemessungsentgelt ermitteln

Das Bemessungsentgelt ist Ihr durchschnittliches Bruttoeinkommen aus den letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit.

Was zählt zum Bemessungsentgelt?

  • Grundgehalt/Lohn
  • Regelmäßige Zulagen und Zuschläge
  • Überstundenvergütung
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld (anteilig)
  • Provisionen und Boni

Was zählt NICHT zum Bemessungsentgelt?

  • Einmalige Zahlungen ohne Entgeltcharakter
  • Aufwandsentschädigungen
  • Trinkgelder
  • Betriebsrenten

Schritt 2: Pauschaliertes Nettoentgelt berechnen

Vom Bemessungsentgelt werden pauschal Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Die Pauschale richtet sich nach Ihrer Steuerklasse.

Pauschale Abzüge nach Steuerklasse:

Steuerklasse Abzug Beispiel bei 3.000€ Brutto
I ca. 34% 1.980 € netto
II ca. 30% 2.100 € netto
III ca. 26% 2.220 € netto
IV ca. 34% 1.980 € netto
V ca. 42% 1.740 € netto
VI ca. 50% 1.500 € netto

Schritt 3: Arbeitslosengeld berechnen

Das tägliche Arbeitslosengeld ergibt sich aus dem pauschalierten Nettoentgelt:

Berechnungsformel:

Tägliches ALG = (Pauschaliertes Nettoentgelt × 60% oder 67%) ÷ 30

Monatliches ALG = Tägliches ALG × 30

Praktische Berechnungsbeispiele

Beispiel 1: Alleinstehender ohne Kinder

Ausgangsdaten:

  • Bruttoeinkommen: 3.500 € monatlich
  • Steuerklasse: I
  • Keine Kinder

Berechnung:

  1. Pauschaliertes Nettoentgelt: 3.500 € × 66% = 2.310 €
  2. ALG-Satz: 60% (ohne Kinder)
  3. Tägliches ALG: (2.310 € × 60%) ÷ 30 = 46,20 €
  4. Monatliches ALG: 46,20 € × 30 = 1.386 €

Beispiel 2: Verheiratet mit zwei Kindern

Ausgangsdaten:

  • Bruttoeinkommen: 4.200 € monatlich
  • Steuerklasse: III
  • Zwei Kinder

Berechnung:

  1. Pauschaliertes Nettoentgelt: 4.200 € × 74% = 3.108 €
  2. ALG-Satz: 67% (mit Kindern)
  3. Tägliches ALG: (3.108 € × 67%) ÷ 30 = 69,41 €
  4. Monatliches ALG: 69,41 € × 30 = 2.082 €

Besondere Regelungen und Grenzen

Beitragsbemessungsgrenze

2024 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze:

  • West: 7.550 € monatlich
  • Ost: 7.450 € monatlich

Einkommen über dieser Grenze wird nicht bei der ALG-Berechnung berücksichtigt.

Mindest- und Höchstbeträge

Es gibt keine gesetzlichen Mindest- oder Höchstbeträge beim Arbeitslosengeld. Die Höhe richtet sich allein nach Ihrem vorherigen Einkommen.

Dauer des Arbeitslosengeld-Bezugs

Die Bezugsdauer hängt von Ihrem Alter und der Dauer Ihrer vorherigen Beschäftigung ab:

Beschäftigungsdauer Bezugsdauer Ab 50 Jahren Ab 55 Jahren Ab 58 Jahren
12 Monate 6 Monate 6 Monate 6 Monate 6 Monate
16 Monate 8 Monate 8 Monate 8 Monate 8 Monate
20 Monate 10 Monate 10 Monate 10 Monate 10 Monate
24 Monate 12 Monate 15 Monate 15 Monate 15 Monate
30 Monate 12 Monate 18 Monate 18 Monate 18 Monate
36 Monate 12 Monate 18 Monate 24 Monate 24 Monate

Häufige Fehlerquellen

1. Unvollständige Angaben

Vergessen Sie nicht, alle Einkommensbestandteile anzugeben, auch unregelmäßige Zahlungen wie Boni oder Überstunden.

2. Falsche Steuerklasse

Die Steuerklasse zum Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit ist entscheidend, nicht die während der Beschäftigung.

3. Bemessungsrahmen missachten

Bei Unterbrechungen in der Beschäftigung kann sich der Bemessungsrahmen verschieben.

Sonderregelungen

Altersteilzeit

Bei Altersteilzeit wird das fiktive Vollzeitgehalt für die Berechnung herangezogen, nicht das reduzierte Einkommen.

Kurzarbeit

Zeiten von Kurzarbeit werden bei der ALG-Berechnung besonders berücksichtigt, um Nachteile zu vermeiden.

Mehrere Beschäftigungen

Bei mehreren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen werden alle Einkommen zusammengerechnet.

Online-Rechner und Tools

Die Bundesagentur für Arbeit stellt kostenlose Online-Rechner zur Verfügung. Diese geben jedoch nur Richtwerte an, da individuelle Besonderheiten nicht berücksichtigt werden können.

Unser Beratungsservice

Die korrekte Berechnung des Arbeitslosengeldes erfordert Expertise und Kenntnis aller Sonderregelungen. Bei FamilUnwit unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche vollständig zu ermitteln und durchzusetzen.

Wir helfen Ihnen bei:

  • Detaillierter Berechnung Ihres ALG-Anspruchs
  • Optimierung durch geschickte Steuerklassenwahl
  • Berücksichtigung von Sonderregelungen
  • Antragstellung und Kommunikation mit der Arbeitsagentur
  • Widersprüchen bei falschen Bescheiden

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